Implantologie

Wer trägt die Kosten für die Implantation?

Zurzeit werden bei der Übernahme der Kosten für eine Implantation Unterschiede zwischen dem gesetzlich versicherten und dem privat versicherten Patient gemacht.

Für eine Implantation erhält der gesetzlich versicherte Patient keine Kosten von der Krankenkasse erstattet. Für eine prothetische Versorgung hängt die Höhe der Zuschüsse bei gesetzlich Versicherten von der Restbezahnung ab. Nach § 28 Ausnahmeindikationen gibt es hier aber Ausnahmen für den Patient, der von Natur aus keine Zahnanlagen hat oder den Patient mit Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten bzw. anderen Defekten im Kiefer.

Je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag erhält der Privatversicherte bei Implantaten Zuschüsse von seiner Krankenversicherung. Eine Kompletterstattung der Kosten für die Implantation ist aber auch für den privat versicherten Patient heutzutage so gut wie ausgeschlossen. Deswegen sollte vor dem eigentlichen Eingriff auf jeden Fall ein Kostenvoranschlag beim Versicherer eingereicht werden, um dort prüfen zu lassen welche Kosten für die Implantation von der Versicherung übernommen und welche nicht erstattet werden. So erlebt der Patient nachher keine böse Überraschung.